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Designbüro Lörzer Dipl.-Designer Andreas Lörzer
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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Designbüro Lörzer, Inhaber Dipl.-Designer Andreas Lörzer

Die nachfolgenden AGB gelten für alle, an Dipl.-Designer Andreas Lörzer, im Nachfolgenden Designbüro Lörzer bezeichnet, gerichteten Auftträge. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Urheberschutz und Nutzungsrechte
Jeder, dem Designbüro Lörzer, erteilte Auftrag ist, soweit nicht anders vereinbart, ein Urheberwerkvertrag. Alle Entwürfe und Endprodukte sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
Ohne Zustimmung dürfen die Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werks - ist unzulässig. Designbüro Lörzer überträgt dem Auftraggeber die, für den jeweiligen Zweck erforderlichen und vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Nutzungsrecht beinhaltet kein Eigentumsrecht. Wiederholungsnutzen (z.B.: Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B.: für ein anderes Projekt) sind zu vergüten und sie bedürfen der Einwilligung durch Designbüro Lörzer. Über den Umfang der Nutzung steht dem Designbüro Lörzer ein Auskunftsrecht zu.

Angebot und Vergütung
Vor Beginn der Arbeiten werden Stundensätze für die jeweiligen Leistungen vom Designbüro Lörzer per Angebot mit dem Auftragserteiler vereinbart. Die Vergütungen richten sich nach den Empfehlungen der AGD. Die Gültigkeit der Angebote beträgt, soweit nicht anders vereinbart 3 Monate. Vergütungen sind Nettobeträge, die sofort nach Rechnungsstellung durch Designbüro Lörzer, spätestens nach 30 Tagen, sofern nicht auf der Rechnung ein anderer Termin angegeben ist, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu entrichten sind.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Designbüro Lörzer Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten Leistungen verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Vergütung; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, das dies mit Designbüro Lörzer ausdrücklich vereinbart worden ist.

Korrektur und Produktionsüberwachung
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Gestaltung/Produktion zusätzliche Änderungen, hat er die entsprechenden Mehrkosten zu tragen.
Die Produktionsüberwachung durch Designbüro Lörzer erfolgt nur durch Beauftragung des Auftraggebers und berechtigt den Auftragnehmer nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen zu treffen. Designbüro Lörzer haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche (5 Werktage) nach Lieferung schriftlich an das Designbüro Lörzer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Soweit Designbüro Lörzer auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet es nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Deligiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Designbüro Lörzer, stellt er es von der Haftung frei.

Gestaltungsfreiheit
Für Designbüro Lörzer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Die, dem Designbüro Lörzer überlassenen Vorlagen wie Texte, Muster, Fotos, werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er hierzu nicht berechtigt sein, stellt er Designbüro Lörzer von allen hierbei entstandenen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Designbüro Lörzer, Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht und deutsche Sprache.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestandteile der AGB läßt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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